News zum Schulbetrieb
Corona-Schutzwoche vom 22.8. bis 26.8.2022
27.06.2022
Sehr geehrte Eltern,
in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien, 22.8. bis 26.08.2022, wird die Schule erneut nur für Schülerinnen und Schüler zugänglich sein, die am Montag, Mittwoch und Freitag eine Bescheinigung über einen negativen Schnelltest vorweisen können.
Genesene und Geimpfte sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Die notwendigen Unterlagen erhalten Sie zeitnah in Papierform. Bitte folgende Unterlagen ausgefüllt bis zum 05.07.2022 in der Schule abgeben:
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Abfrage der Daten zum Genesenen- bzw. Impfstatus (A5-Zettel)
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Einverständniserklärung zur Testung in der Schule (wenn gewünscht)
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Einverständniserklärung zur Mitgabe der Selbsttests
Die Selbsttests erhalten die Schülerinnen und Schüler spätestens 6.7.2022 (letzter Schultag) bzw. können bis Dienstag, 5.7.2022 14 Uhr, im Sekretariat durch Sie abgeholt werden.
Das Kollegium der Grundschule Stülpe wünscht Ihnen und Ihren Kinder erholsame und schöne Sommerferien.
Das Stülpe-Team
Erklärung über negativen Schnelltest
Teststrategie ab dem 7.03.2022
aktualisiert am 28.02.2022
Liebe Eltern und Schüler:innen der Grundschule Stülpe,
um das Testkonzept des Landes Brandenburg für eine sichere Schule umzusetzen, gilt ab dem 7.03.2022 für alle Schülerinnen und Schüler als Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht die Pflicht, sich mit einem Schnelltest dreimal wöchentlich zu Hause auf eine Infektion mit SARS-CoV2 zu testen (HIER gelangen Sie zur Seite des MBJS)
1. Für die Testung erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Schule original verpackte Test-Kits. Mit einer Einverständniserklärung kann das Test-Kit auch einem anderen Kind, z.B. Geschwisterkind, mitgegeben werden.
2. Aufgrund der aktuellen Eindämmungsverordnung dürfen ab dem 22.02.2022 nur Schüler und Schülerinnen mit einem Nachweis (Anlage 1 "Bescheinigung Durchführung Selbsttest") über das negative Testergebnis das Schulgebäude betreten.
Achtung: Der Test darf nicht älter als 24 Stunden alt sein und muss von den Eltern in Anlage 1 dokumentiert und unterschrieben werden. Es wäre demzufolge möglich, den Test entweder am Sonntagabend oder Montagmorgen durchzuführen. Analog ist mit den Testtagen Mittwoch und Freitag zu verfahren.
3. Montags, mittwochs und freitags müssen die Nachweise in Form des oben benannten ausgefüllten Formulars vorgezeigt werden:
Sollte Ihr Kind das Formular zu Hause vergessen haben, werden wir Sie telefonisch kontaktieren und gemeinsam nach einer Lösung suchen.
Bei Krankheit o.ä. muss die Bescheinigung am ersten Schulbesuchstag der Woche vorgelegt werden.
Liegt das ausgefüllte Formular nicht vor, muss Ihr Kind abgeholt werden.
Ausnahmeregelung: Ihr Kind kann einen mitgebrachten Selbsttest eigenständig mit der Einverständniserklärung zum Durchführen eines Selbsttestes (Anlage 2) unter Aufsicht nachholen.
4. Für Sie als Eltern und alle schulfremden Personen gilt ab 15.11.2021 folgendes:
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Ohne einen tagesaktuellen Test bitten wir Sie, das Schulgebäude nicht zu betreten.
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Der Test muss durch eine offizielle Stelle (Testzentrum, Apotheke, Arzt usw.) durchgeführt und bestätigt worden sein.
5. Bei einem positiven Testergebnis bitten wir Sie, sich entsprechend der Vorgaben auf dem Formular zu verhalten. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses bleibt Ihr Kind bitte zu Hause. Bei einem bestätigten positiven Ergebnis bitten wir um eine entsprechende Information.
Im Interesse aller an Schule Beteiligten und besonders unserer Lehrkräfte, Schüler und Schülerinnen und sonstigem pädagoischen Personal, bitten wir alle Eltern darum, die Teststrategie des Landes Brandenburg zu unterstützen, um unsere Schule sicher zu machen.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Ihr Stülpe-Team
Wichtige Dokumente zum Herunterladen
Anlage 1 - Bescheinigung Durchführung Selbsttest (Stand 07.03.2022)
Anlage 2 - Einverständnis Durchführung in der Schule (Stand 07.3.22)
Anlage 3 - aktualisiertes Testkonzept in der Schule (Stand 07.3.22)
Anlage 4 - Elterninformation
Veränderte Quarantäneregeln Stand: Februar 2022
8.2.2022
Liebe Eltern,
im Folgenden möchten wir Sie zu Veränderungen hinsichtlich der Quarantäneregeln informieren:
Die Grundlage hierfür ist der Beschluss der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 7.1.2022.
Folgende grundsätzliche Vorgaben bei der Anordnung von Quarantäne sind zu beachten:
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Priorisierung auf Infizierte und deren engste Kontaktpersonen
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Ohne Testung gilt eine grundsätzliche Isolation von 10 Tagen für ALLE.
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Nicht in Quarantäne müssen folgende Kontaktpersonen:
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geboosterte Personen
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doppelte Geimpfte, wenn länger als 3 Monate zurück liegt
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geimpft genesene Personen/ frisch geimpfte, wenn Erkrankung länger als 3 Monate zurück liegt
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Folgende Vorgaben gelten für die Schule:
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Bei einer Infektion gilt eine Isolationsdauer von 10 Tagen, Möglichkeit der Freitestung mittels PCR- oder zertifiziertem Antigen-Test ab dem 7.Tag
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Verkürzung der Quarantäne für Kontaktpersonen mittels PCR- oder zertifiziertem Antigen-Test ab dem 5.Tag
Bei einem sog. Ausbruchsgeschehen mit dem SARS-CoV-2-Virus in der Schule gelten folgenden Vorgaben:
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ab Hälfte der Schüler einer Klasse mit Infektionen in einem zeitlichen Zusammenhang --> gesamte Klasse geht für eine Woche in Quarantäne
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weniger als Hälfte der Schüler einer Klasse mit Infektionen in einem zeitlichen Zusammenhang --> keine Quarantäne, 5 Tage verpflichtende tägliche Antigen-Selbsttest sind durchzuführen (zur Verfügung gestellt von der Schule)
Für weitere Informationen:
Ihr Stülpe-Team
Start in das neue Schuljahr 2021/22
06.08.2021
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler:innen,
am 9.8.2021 starten wir in das neue Schuljahr. Wir hoffen, dass alle angenehme Sommerferien hatten und bei bester Gesundheit sind.
Das Schuljahr beginnt erneut mit folgenden Maßnahmen:
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In den ersten 14 Tagen besteht im Schulhaus Maskenpflicht für alle. Im Unterricht kann die Maske abgesetzt werden, wenn für ausreichende Lüftung gesorgt wird. Eine Abstandregelung zwischen den Schüler:innen besteht nicht.
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Nach wie vor wird montags und donnerstags kontrolliert, ob ein negativer Schnelltest vorliegt. Die dazugehörigen Maßnahmen bleiben aus dem letzten Schuljahr im vollen Umfang erhalten. Wird die Vorlage des negativen Tests versäumt, kann Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen. Dies gilt ab diesem Schuljahr als unentschuldigtes Fehlen und wird auf dem Zeugnis so auch vermerkt. Hat Ihr Kind die Erlaubnis, sich in der Schule selbst zu testen, kann bei negativem Ausgang Ihr Kind wieder in die Klasse zurückkehren.
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Aufgrund der aktuellen Situation bringen und holen die Eltern bei Bedarf Ihr Kind vor dem Schulgelände ab (Stopp am Eingang bzw. Tor).
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Schüler:innen mit Vorerkrankungen können durch ein ärztliches Attest von der Präsenzpflicht befreit werden. Diese Schüler:innen erhalten dann ein Distanzangebot.
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Ein Elternbrief des Ministeriums mit wichtigen Informationen für das kommende Schuljahr finden Sie unten.
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Alle Informationsmaterialien, die Ihr Kind am 1.Schultag erhält, sind bitte bis zum 16.8.21 an die Schule zurückzugeben. Spätere Abgaben können nicht mehr berücksichtigt werden.
Um das Schuljahr reibungslos beginnen zu können, möchten wir Sie bitten, regelmäßig in die Schul-Cloud zu schauen.
Im Team „Gemeinsam in der GS Stülpe“ finden Sie die E-Mail-Adressen der Lehrkräfte an unserer Schule. Ebenso sind dort die Auswertungen der Schüler- und Elternbefragung aus dem letzten Schuljahr zu finden.
Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind einen entspannten Start in das neue Schuljahr.
Bleiben Sie gesund.
Ihr Stülpe-Team
Anhang:
Erkältungssymptome - Darf mein Kind in die Schule
18.11.2020
Liebe Eltern,
vom Ministerium wurde ein Plakat erstellt, was die Unterscheidung von bestimmten Symptomen erleichtern soll (siehe Anhang).
Ihr Stülpe-Team